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GesRZ 3, Juni 2022, Seite 104

Zivilverfahrens-Novelle 2022

Im Frühjahr 2022 wurde die Zivilverfahrens-Novelle 2022 (ZVN 2022), BGBl I 2022/61, beschlossen. Sie enthält vorrangig Regelungen zum Ausbau der Digitalisierung in der Justiz. Dabei liegt der Fokus auf der vollständig digitalen Akten- und Verfahrensführung bei Gericht. Dadurch notwendige Anpassungen in Bezug auf Gebühren inklusive deren Einbringung, Geldstrafen und Kosten werden ebenfalls durch die Novelle adressiert. Außerdem sollen Vergleichsabschlüsse durch eine Verringerung der Gerichtsgebühr weiter gefördert werden. Durch die Berücksichtigung der Auslastungsstatistik soll das gerichtliche Sachverständigenwesen vor dem Hintergrund der Verfahrensbeschleunigung und -ökonomie verbessert werden.

Schließlich dient die ZVN 2022 der Modernisierung der Regelungen über Laienrichter in Handelssachen. Als Vorbild dienen die Regelungen zu den fachkundigen Laienrichtern im arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren. Damit einher geht zunächst eine Umbenennung der „fachmännischen“ in „fachkundige“ Laienrichter (§§ 7 ff JN). Die weiteren Regelungen über die fachkundigen Laienrichter in § 15 bis 18 JN wurden nur leicht verändert. Neu ist § 16 Abs 2 JN, der vorsieht, dass im Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmer, sons...

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