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ZWF 1, Jänner 2024, Seite 47

Abgabenbetrug wegen fingierter Eingangsrechnungen

ZWF 2024/7

§ 39 FinStrG

Werden durch fingierte Eingangsrechnungen Rechtsbeziehungen vorgetäuscht und solcherart erhöhte Aufwendungen verbucht, werden iSd § 39 Abs 1 lit a FinStrG falsche Beweismittel verwendet. Die Rechnung wurde in die Buchhaltung aufgenommen, die die Grundlage der späteren Einkommensteuererklärung bildete und für eine allfällige Vorlage an die Behörden bereitgehalten.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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