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AVR 6, Dezember 2023, Seite 263

Suspendierung des Doppelbesteuerungsabkommens durch Russland

avr Redaktion

Info des 2023-0.867.389.

Im Wege einer Verbalnote vom wurden durch Russland zahlreiche Bestimmungen des zwischen Österreich und Russland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens (Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl III 2003/10 idF BGBl III 2019/89) mit sofortiger Wirkung suspendiert. Die suspendierten Bestimmungen sind somit auch auf österreichischer Seite mit Kundmachung im Bundesgesetzblatt (BGBl) ausgesetzt.

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