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ASoK 1, Jänner 2024, Seite 30

Pensionsversicherungsrechtliche Anreize für längeres Arbeiten

Sozialrechts-Änderungsgesetz 2023, 849 BNR (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/BNR/849).

Personen, die ungeachtet des Anspruchs auf eine Regelpension erwerbstätig bleiben, haben zwei Möglichkeiten:

1.

Sie können die Regelpension in Anspruch nehmen und erhalten für die hinsichtlich der weiteren Ausübung der Erwerbstätigkeit zu entrichtenden Pensionsversicherungsbeiträge eine gesonderte Gegenleistung in Form eines besonderen Höherversicherungsbetrages.

Dieser wird jeweils pro Kalenderjahr der neben der Regelpension ausgeübten Erwerbstätigkeit durch Multiplikation der vom Dienstgeber und Dienstnehmer gezahlten Pensionsversicherungsbeiträge mit besonderen versicherungsmathematischen Faktoren berechnet und ab dem folgenden Kalenderjahr laufend ausgezahlt.

2.

Alternativ dazu kann der Versicherte den Antritt der Regelpension hinausschieben. In diesem Fall erhält er einerseits eine Bonifikation (Aufschubbonus), andererseits sind für den Zeitraum der Bonifikation hinsichtlich der Erwerbstätigkeit nur die halben Pensionsversicherungsbeiträge zu entrichten.

Zur Attraktivierung eines längeren Arbeitens von älteren Personen hat der Nationalrat diesbezüglich folgende, ab 2024 geltende Begünstigun...

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