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SWK 4, 5. Februar 2024, Seite 123

Gesetze, Verordnungen

1. Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I, BGBl I 2022/10
  • Mit Wirksamkeit ab 2023 wird ein Investitionsfreibetrag eingeführt. Er beträgt 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten; für Investitionen im Bereich der Ökologisierung erhöht sich der Freibetrag auf 15 % (siehe dazu die Öko-IFB-Verordnung, Punkt 14., Seite 126).

  • Die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) wird ab 2023 von 800 Euro auf 1.000 Euro erhöht.

  • Ab wird die dritte Tarifstufe von 42 % auf 40 % gesenkt. Zur Umsetzung dieser Maßnahme kommt für das gesamte Jahr 2023 ein Mischsteuersatz von 41 % zur Anwendung.

Literatur: SWK-Redaktion, Ökosoziale Steuerreform mit Schwerpunkt Klimaschutz und Entlastung, SWK 28/2021, 1266; SWK-Redaktion, Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 in Begutachtung, SWK 32/33/2021, 1390; SWK-Redaktion, Regierungsvorlagen zum Ökosozialen Steuerreformgesetz und zum Klimabonusgesetz, SWK 36/2021, 1503; SWK-Redaktion, Nationalrat beschließt Steuerreform und Impfpflicht, SWK 3/2022, 82; SWK-Redaktion, Steuerliche Entlastungsmaßnahmen im Jahr 2022 und ihre budgetären Auswirkungen, SWK 32/33/2022, 1249; Reiner/Reiner, Ihre Checkliste zum Jahres...

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