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SWK 36, 15. Dezember 2011, Seite 1098

Anwendung der Differenzbesteuerung bei einem Kioskbetreiber

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Gerhard Gaedke und Edith Wurzinger

Unterliegt die Veräußerung eines Klein-LKW, den ein Kioskbetreiber als Gebrauchtwagen ohne Vorsteuerabzugsberechtigung erworben und in seinem Unternehmen betrieblich genutzt hat, der Differenzbesteuerung gemäß § 24 UStG?

Antwort: Nur ein Unternehmer, der gewerblicher Wiederverkäufer ist, kann die Differenzbesteuerung anwenden. Gemäß § 24 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 ist Wiederverkäufer, wer gewerbsmäßig mit diesen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich versteigert.

S. 1099Rz. 3258 UStR führt dazu aus, dass Wiederverkäufer jeder Unternehmer ist, "der im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit üblicherweise Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten oder andere bewegliche körperliche Gegenstände erwirbt und diese anschließend, gegebenenfalls nach Verbesserungen, Reparaturen oder Wartungen, im eigenen Namen wiederverkauft (z. B. Antiquitätenhändler, Briefmarkenhändler, Münzhändler, Kfz-Händler)".

Ähnlich wird der Begriff in Art. 311 Abs. 1 Z 5 MwStSyst-RL definiert. Danach ist ein steuerpflichtiger Wiederverkäufer "jeder Steuerpflichtige, der im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zum Zwecke des Wiederverkaufs Gebrauchsgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten kauft, seinem Unternehmen...

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