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ÖBA 12, Dezember 2015, Seite 872

EBA, EIOPA und ESMA konsultieren zwei Leitlinien iZm der 4. Anti-Geldwäsche Richtlinie

Der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA und EIOPA) hat am das Konsultationsverfahren zu zwei Anti-Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungs-Leitlinien (GW/TF-Leitlinien) gestartet. Die Leitlinien dienen der Konkretisierung des risikoorientierten Ansatzes sowie der europaweiten Harmonisierung der Umsetzung der 4. Anti-Geldwäsche-Richtlinie.

Die 4. Anti-Geldwäsche-Richtlinie (EU) 2015/849 ist eine Überarbeitung der 3. Anti-Geldwäsche-Richtlinie und wurde am veröffentlicht und trat daraufhin am in Kraft. In den kommenden zwei Jahren – bis Juni 2017 – sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, bestehende Gesetze und Verordnungen so zu ändern, dass sie die Anforderungen der Richtlinie erfüllen. Zudem wurden EBA, ESMA und EIOPA beauftragt, weitere Leitlinien und Standards zu entwickeln, um eine einheitliche Umsetzung der Bestimmungen auf europäischer Ebene zu gewährleisten. Eine der wesentlichsten Änderungen im Vergleich zur 3. Anti-Geldwäsche-Richtlinie betrifft die Ausweitung des risikoorientierten Ansatzes sowohl für beaufsichtigte Unternehmen als auch für nationale und supranationale Aufsichtsbehörden.

Das erste Konsultationspapie...

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