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SWK 36, 15. Dezember 2010, Seite 141

Erste Erfahrungen und offene Fragen zum IRÄG 2010

Ein Überblick für die Praxis

Günther Feuchtinger und Michael Lesigang

Seit ist eine der umfassendsten Reformen des Insolvenzrechts in Kraft (Insolvenzrechts-Änderungsgesetz [IRÄG] 2010, BGBl. I Nr. 29/2010/29, und Insolvenzrechtsänderungs-Begleitgesetz [IRÄ-BG] BGBl. I Nr. 58/2010). Sie brachte weitreichende Änderungen in Richtung Erleichterung bei der Entschuldung und Fortbestand des Unternehmens in der Insolvenz. Erst unlängst wurde in den Medien berichtet, dass im Zuge eine der größten Insolvenzen in Österreich (A-Tec) das neue "Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung" angestrebt wird. Auf der anderen Seite wurden Maßnahmen zu einer Zurückdrängung der Anzahl der "Nichteröffnungen von Insolvenzverfahren mangels Kostendeckung" getroffen. Der vorliegende Beitrag gibt einen praxisbezogenen Überblick über einige ausgewählte Bereiche der neue Rechtslage, wobei erste Erfahrungen dargestellt und offene Fragen analysiert werden.

1. Überblick über die neuen Verfahren

Die Konkurs- und die Ausgleichsordnung wurden gesetzestechnisch mit wesentlichen inhaltlichen Änderungen in einer einheitlichen "Insolvenzordnung" (IO) zusammengefasst. Ein Insolvenzverfahren ist der Oberbegriff für die beiden Alternativen "Sanierungsverfahren" oder aber "Konkursverfahren". Der "Insolvenzverwalter" wieder ist im ...

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