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SWK 36, 15. Dezember 2010, Seite 1039

Christbaumkulturen aus steuerrechtlicher Sicht

Sind die Einkünfte aus Christbaumkulturen durch die Pauschalierung erfasst?

Birgit Enengel und Friedrich Haingartner

Bei Land- und Forstwirten mit Christbaumkulturen wird im Einheitswert ein Zuschlag angesetzt. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Christbäumen sind grundsätzlich bei pauschalierten Land- und Forstwirten durch die Pauschalierung abgegolten. Fraglich ist somit die Abgrenzung zum Gewerbebetrieb.

1. Zuschlag zum Einheitswert

Christbaumzuchten gehören nur dann zu einer Forstwirtschaft, wenn sie mit einem forstwirtschaftlichen Betrieb in Zusammenhang stehen. Nicht auf Waldböden angelegte Christbaumkulturen sind als landwirtschaftliches Vermögen zu bewerten.

Da die Ertragsbedingungen bei Christbaumkulturen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und die Abweichung zu einer wesentlichen Steigerung der Ertragsfähigkeit führt, ist für die Bewertung ein Zuschlag anzusetzen. Für die Bemessung des Zuschlags ist vom Unterschiedsbetrag zwischen dem Ertrag, der beim Vorliegen der regelmäßigen Verhältnisse zu erzielen wäre, und dem Ertrag, den der landwirtschaftliche Betrieb in seinem tatsächlichen Zustand nachhaltig erzielen kann, auszugehen.

Hinsichtlich der Einheitsbewertung von...

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