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SWK 36, 20. Dezember 2009, Seite 1012

Aktuelle Fragen zu den Rückzahlungssperrregelungen betreffend Getränkesteuerguthaben der Gastronomiebetriebe

Restaurationsbetriebe haben Getränkesteuerguthaben nicht "aufgrund eines rechtswidrigen Abgabengesetzes"

Wolf-Dieter Arnold

In SWK-Heft 30/2009, T 201 ff., wurde das aktuelle Erkenntnis des , unter der Überschrift "Getränkesteuer: Keine Wiederaufnahme aufgrund des EuGH-Urteils in der Rs. Hermann - auch nicht in Tirol" vorgestellt. Die Einleitung dieses Artikels schloss mit dem Resümee "Die Rechtskraft einschlägiger Getränkesteuer-Nullbescheide ist daher zu respektieren. Was den Abgabengläubigern verbleibt, ist - vgl. Taucher, Die Getränkesteuer - the never-ending story - die Möglichkeit der Anwendung der einschlägigen Rückzahlungssperrregelungen." Mit ebendiesen Rückzahlungssperrregelungen in den einzelnen Landesgesetzen, im Speziellen mit der Anwendbarkeit auf Getränkesteuerguthaben im Bereich der Gastronomie, befasst sich der vorliegende Beitrag.

1. Das Erkenntnis des (keine Wiederaufnahme aufgrund der EuGH-Judikatur)

Im Erkenntnis vom , 2008/16/0148, ist der VwGH zum Ergebnis gekommen, dass das , Ottmar Hermann, als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Volkswirt Weinschänken GmbH, das Getränkesteuer eines deutschen Restaurationsbetriebs betrifft, keinen Grund dafür bildet, Abgaben...

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