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SWK 36, 15. Dezember 2007, Seite 15

Liebhaberei bei 100 % Fremdfinanzierung

Liebhaberei bei 100 % Fremdfinanzierung (§ 2 EStG)

Im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung ist die Einkünfteerzielungsabsicht bei einer langfristigen Vermietung (in Deutschland) ausnahmsweise zu prüfen, wenn die Steuerpflichtige die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des Vermietungsobjekts sowie die anfallenden Schuldzinsen fremdfinanziert und somit Zinsen auflaufen lässt, ohne dass durch ein Finanzierungskonzept von vornherein deren Kompensation durch spätere positive Ergebnisse vorgesehen ist (BFH , IX R 7/07).

S. 16Anmerkung: Der BFH stellt für die Liebhabereifrage dabei auf einen Zeitraum von 30 Jahren (also länger als in Österreich) ab.

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