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SWK 36, 15. Dezember 2006, Seite 1009

Die Rechtsqualität von Steuerrichtlinien - Fortsetzung der endlosen Geschichte

Keine Bescheidberichtigung nach § 293b BAO wegen Verstoßes gegen die EStR

Johanna Demal

Die Rechtsqualität von Steuerrichtlinien spielt in Abgabenverfahren immer wieder und in durchaus unterschiedlichen Konstellationen eine Rolle. Vor kurzem hat sich der Steuerinsider im SWK-Heft 28/2006, Seite T 99, diesem Thema gewidmet und dabei u. a. auf UFS-Entscheidungspraxis verwiesen, mit welcher die Abgabenrechtsmittelbehörde zum Ausdruck bringt, dass auch sie, mangels normativer Kraft von Steuerrichtlinien, durch diese nicht gebunden wird. Die Frage der Rechtsqualität der Einkommensteuerrichtlinien (EStR) stand - neben anderen Fragen - unlängst auch in einem bei der Außenstelle Graz anhängigen Verfahren im Zusammenhang mit einer Bescheidberichtigung nach § 293b BAO zur Debatte.

S. 10101. Sachverhalt

Zwischen den Parteien war die Berechnung pauschaler Werbungskosten nach Rz. 3204 EStR bei der Ermittlung von Einkünften aus der Verpachtung einer landwirtschaftlichen Liegenschaft an ein Schotterabbauunternehmen strittig. Die Berufungswerberin ermittelte ihre Einkünfte nach der Methode der Nettogewinnermittlung. Im Jahr 2000 hatte sie den vereinnahmten Abbauzins um 50 % der Nettoerlöse, in den Folgejahren um 50 % der Bruttoerlöse gekürzt.

Das Finanzamt hatte die rechtskräftigen Bescheide zur Einkünftefeststellun...

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