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ÖBA 12, Dezember 2016, Seite 874

Leitlinienentwurf von EBA und ESMA Eignungsprüfung von Geschäftsleitern und Inhabern von Schlüsselfunktionen

EBA und ESMA veröffentlichten am ein Konsultationspapier für gemeinsame Leitlinien zur Prüfung der Eignung von Mitgliedern der Geschäftsleitung und Inhabern von Schlüsselfunktionen gem CRD IV (Richtlinie 2013/36/EU) und MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU).

Kreditinstitute (KI), Wertpapierfirmen und gemischte Finanzholdinggesellschaften müssen die Eignung ihrer Geschäftsleiter und der Geschäftsleitung als Ganzes prüfen. KI müssen darüber hinaus auch die Eignung der Inhaber von Schlüsselfunktionen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ausrichtung des KI haben, prüfen. Dazu zählen der CFO, Leiter der internen Kontrollfunktionen und andere vom KI „identifizierte Personen“. DieS. 875 Eignung der konkreten Personen für den jeweiligen Posten ist gem EBA/ESMA essenziell für das ordnungsgemäße Funktionieren eines Unternehmens.

EBA und ESMA führen in ihren gemeinsamen Leitlinien die Kriterien aus, die herangezogen werden sollen, um einerseits das Wissen, die Fähigkeiten und Erfahrungen und andererseits die Reputation, Redlichkeit, Integrität und Unabhängigkeit der zu prüfenden Personen festzustellen. Dazu zählen ua Kommunikation, Entschlossenheit, Kundenorientierung, Teamfähigkeit, Stress...

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