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ÖBA 12, Dezember 2020, Seite 895

Solidarschuldklausel in FX-Vertrag nicht ungewöhnlich iSd § 864a ABGB

https://doi.org/10.47782/oeba202012089501

§§ 864a, 907b, 988, 1379 ABGB

Eine Klausel, wonach mehrere Kreditnehmer solidarisch haften und jeder von ihnen einzeln disponieren kann, ist nicht objektiv überraschend.

Die Konvertierung eines Kredits führt zu einer Änderung des Schuldinhalts, nicht aber zu einer Novation.

Aus der Begründung:

2.1 Mit einer vereinbarten Konvertierung eines (FX-)Kredits in eine andere Währung übt der Kreditnehmer ein ihm eingeräumtes Gestaltungsrecht aus, das zwar zu einer Änderung des Schuldinhalts führt, nicht aber zu einer Novation (8 Ob 31/05z; 5 Ob 9/13d).S. 896 Entscheidendes Abgrenzungskriterium ist, ob im Einzelfall das Schuldverhältnis noch als das alte angesehen werden kann (Neumayr in KBB6 § 1378–1379 Rn 3). Einzelfallbezogene Rechtsfragen sind nur dann der Überprüfung durch den OGH zugänglich, wenn den Vorinstanzen bei ihrer Beantwortung eine klare Fehlbeurteilung unterlaufen ist (RS0044088). Das ist hier nicht der Fall.

2.2 Zum Zweck der Finanzierung des Kaufs ihrer Eigentumswohnung nahmen die Bekl und ihr damaliger Ehemann bei der Kl einen Kredit auf. Im Rahmen der Vorgespräche mit der (Rechtsvorgängerin der) kl Bank wurde der Bekl der Inhalt ...

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