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SWK 36, 15. Dezember 2005, Seite 91

Gebühren: Befreiung

Die Gebührenbefreiungsbestimmung des § 53 Abs. 3 WFG 1984 unterscheidet zwischen Wohnungen und anderen nach den jeweiligen Landesgesetzen förderungsfähigen Objekten. - (§ 53 Abs. 3 WFG 1984), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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