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SWK 35, 10. Dezember 2001, Seite 865

Besorgungsleistungen gegenüber Unternehmern

Weitere Ergänzung der UStR 2000

(BMF) - Im Zuge der Überprüfung von Reisebüros wurde festgestellt, dass die Besteuerung von Besorgungsleistungen gegenüber Unternehmern nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des UStG 1994 erfolgt ist. So ist insbes. bei der Besorgung von „All-Inclusive"- Reiseleistungen eine Besteuerung im Inland vielfach unterblieben. Um eine einheitliche Besteuerung zu gewährleisten, ist eine Ergänzung der UStR 2000 erforderlich.

Rz. 2953„Der Unternehmer tritt im eigenen Namen aber für fremde Rechnung auf. Auf Reisebesorgungsleistungen gegenüber Unternehmern ist § 23 UStG 1994 nicht anzuwenden. Der USt unterliegt jede einzelne Leistung (z. B. Besorgung einer Beförderungsleistung mit einem Autobus, eines Hotelzimmers; Bemessungsgrundlage ist das mit dem Leistungsempfänger vereinbarte Entgelt für den Autobus, das Hotelzimmer). Besorgt ein Unternehmer eine sonstige Leistung, so sind die für die besorgte Leistung geltenden Rechtsvorschriften auf die Besorgungsleistung entsprechend anzuwenden (§ 3 a Abs. 4 UStG 1994).

Beispiel 1: Reiseunternehmer besorgt für einen Unternehmer einen Hotelaufenthalt in Innsbruck zum Preis von 11.000 S (inklusive USt). Das Reiseunternehmen hat den Hotelaufenthalt um 9.900 S (netto 9.000 S) eingekauft. Der Hotelau...

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