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SWK 35, 10. Dezember 2001, Seite 839

Die Rolle des Arbeitgebers bei Berücksichtigung des Pendlerpauschales

Kritik an der Vorgangsweise in der Praxis

Peter Pülzl

Aus aktuellem Anlass werden die Rechte und Pflichten sowie die Haftungssituation von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei unterjähriger Berücksichtigung des Pendlerpauschales dargestellt. Anschließend wird die Vorgangsweise eines großen österreichischen Arbeitgebers einer kritischen Betrachtung unterzogen.

I. Die rechtlichen Grundlagen

1. Bestehende Rechte und Pflichten

Für die Inanspruchnahme der Pauschbeträge des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG („Pendlerpauschale") hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber auf einem amtlichen Vordruck (Formular L 34 „Erklärung zur Berücksichtigung des Pendler-Pauschales") eine Erklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen der lit. b („kleines Pendlerpauschale") bzw. lit. c leg. cit. („großes Pendlerpauschale") abzugeben. Der Arbeitgeber hat die Erklärung des Arbeitnehmers zum Lohnkonto (§ 76 EStG) zu nehmen. Wird diese vom Gesetzgeber vorgegebene Vorgangsweise nicht eingehalten, darf der PauschbetragS. 840 vom Arbeitgeber nicht in Abzug gebracht werden (). Wird umgekehrt eine entsprechende Erklärung abgegeben, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese zum Lohnkonto zu nehmen und den beantragten Pauschbetrag beim Steuerabzug vom Arbeitslohn zu berücksichtigen (arg.: „Beim S...

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