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SWK 35, 15. Dezember 2000, Seite 120

Lieferung: Beförderung

Werden Kosmetika von deutschen Kundinnen bestellt, im Inland verpackt und in der Folge mit dem firmeneigenen Kfz nach Deutschland geschmuggelt (1980 – 1987!), ist die Lieferung in Österreich steuerbar und steuerpflichtig. – (§ 3 Abs. 8 UStG 1972), (Abweisung),

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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