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SWK 35, 15. Dezember 2000, Seite 117

Gemeinderat: Einkunftsquelle?

Bei der Tätigkeit als Gemeinderat über einen Zeitraum von über 5 Jahren handelt es sich um keine kurzfristige Tätigkeit; wurden in allen Jahren aus dieser Tätigkeit negative Einkünfte erzielt, fehlt das Erfordernis zur Anerkennung einer Einkunftsquelle. – (§ 2 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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