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SWK 35, 15. Dezember 2000, Seite 813

Aktuelle Zweifelsfragen zur Schenkung von Liegenschaften

Steuersparen durch gemischte Schenkung – ein Missbrauch?

Karl Bruckner

Die am im Parlament im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2001 beschlossene Verdreifachung der Bemessungsgrundlage für den unentgeltlichen Erwerb inländischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, inländischen Grundvermögens und inländischer Betriebsgrundstücke (Neufassung des § 19 Abs. 2 und 3 ErbStG, gemäß § 34 Abs. 1 Z 5 ErbStG anzuwenden auf Rechtsvorgänge, für welche die Steuerschuld nach dem entsteht)hat in den letzten Monaten des Jahres 2000 zu einem wahren Boom an Liegenschaftsschenkungen geführt. Infolge des progressiven Tarifs der Erbschafts- und Schenkungssteuer steigt die Steuerbelastung durch die Verdreifachung der Bemessungsgrundlage ab 2001 i. d. R. auf das Vier- bis Fünffache der derzeitigen Belastung.

Nachfolgend sollen einige mit Liegenschaftsschenkungen zusammenhängende und in der Beratungspraxis immer wieder diskutierte Fragen erörtert werden.

Berechnung der Schenkungssteuer bei Liegenschaften

Für den unentgeltlichen Erwerb inländischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, inländischen Grundvermögens und inländischer Betriebsgrundstücke (nachfolgend auch kurz als unentgeltlicher Liegenschaftserwerb bezeichnet) fällt neben der tarifmäßigen Erbschafts- und Schenkungssteuer nach § 8 Abs. 1 ErbStG auch der Grundstückszu...

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