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SWK 35, 15. Dezember 1999, Seite 112

EuGH: Mehrwertsteuerbefreiungen

Mehrwertsteuer: „Einrichtungen" vorbehaltene Mehrwertsteuerbefreiungen gelten auch für natürliche Personen (Art. 13 Teil A Abs. 1 der 6. MWSt-RL)

Urteilstenor des EuGH:

„Art. 13 Teil A Abs. 1 der 6. MWSt-RL ist in dem Sinne auszulegen, daß die in den Buchstaben b und g dieser Bestimmungen enthaltenen Begriffe 'andere ordnungsgemäß anerkannte Einrichtungen gleicher Art' und 'andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen' natürliche Personen, die ein Unternehmen betreiben, nicht von der Steuerbefreiung ausschließen."

( Gregg [Vorabentscheidungsersuchen des britischen VAT and Duties Tribunal Belfast])

Anmerkung: Die Fragen des vorliegenden Gerichts stellten sich in einem Rechtsstreit, in dem es um die Anwendung der Befreiungsbestimmung für den Betrieb von Pflegeheimen durch natürliche Personen ging. Der EuGH korrigiert mit diesem Urteil ausdrücklich seine Rechtsprechung im Urteil vom Rs. C-453/93 Bulthuis-Griffioen, Slg. 1995, I-2341, daß die Befreiungsbestimmungen des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe b und g der 6. MWSt-RL nur von juristischen Personen ausgeübte Tätigkeiten erfasse. Im Hinblick auf...

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