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SWK 35, 15. Dezember 1999, Seite 109

Verlustveranlagung

Das in einem Antrag enthaltene Ersuchen um Vergabe einer Steuernummer für die Festsetzung der Einkommensteuer kann bei verständiger Würdigung dahingehend verstanden werden, daß das Ziel des Parteischrittes (auch) in der Herbeiführung einer Verlustveranlagung zur Einkommensteuer liegt. – (§ 42 Abs. 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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