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SWK 35, 15. Dezember 1999, Seite 797

Einkommensteuerliche Behandlung von Veräußerungs- und Aufgabegewinnen

Hälftesteuersatz steht seit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 nur mehr ausnahmsweise zu.

Mag. Dr. Gerhard Petschnigg

Veräußerungsgewinne sind Gewinne, die erzielt werden bei

1. der Veräußerung

des ganzen Betriebes,

eines Teilbetriebes,

eines Anteiles eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebes anzusehen ist,

2. der Aufgabe des Betriebes (Teilbetriebes).

Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungserlös nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens oder den Wert des Anteils am Betriebsvermögen übersteigt. Dieser Gewinn ist für den Zeitpunkt der Veräußerung oder der Aufgabe nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG zu ermitteln.

Sowohl der Tatbestand der Betriebsveräußerung als auch jener der Betriebsaufgabe knüpft an die wesentlichen Betriebsgrundlagen an. Diese wesentlichen Betriebsgrundlagen müssen

• bei der Betriebsveräußerung in einem einheitlichen Vorgang an einen Erwerber entgeltlich übertragen werden und

• bei der Betriebsaufgabe in einem einheitlichen Vorgang an verschiedene Erwerber entgeltlich oder unentgeltlich übertragen oder in das Privatvermögen übernommen oder in einem gemischten Vorgang teilweise übertragen und teilweise in das Privatvermögen übernommen werden.

Werden die einzelnen dem Betrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter im Rahmen der Au...

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