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SWK 35, 15. Dezember 1998, Seite 123

Abgabenbehörde: Bindung

Außerhalb gesetzlich angeordneter Tatbestandsverwirkungen einer strafgerichtlichen Verurteilung besteht eine Bindung der Abgabenbehörde an strafgerichtliche Urteile nur im Umfang ihrer Tatsachenfeststellungen. - (§ 174 Abs. 3 lit. a 1 TB ZollG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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