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bau aktuell 5, September 2022, Seite 205

Die Bauabzugsteuer im Sinne der §§ 48 bis 48d deutsches EStG

Das neue deutsche BMF-Schreiben im Überblick

Matthias Mitterlehner

Unternehmer, die in Deutschland Bauleistungen erbringen oder beziehen, werden mit der 15%igen Bauabzugsteuer im Sinne der §§ 48 bis 48d deutsches EStG konfrontiert. Mittels Freistellungsbescheinigung lässt sich ein Steuerabzug für leistende Unternehmer vermeiden. Das deutsche BMF hat am ein überarbeitetes Schreiben zur Bauabzugsteuer veröffentlicht. Ein guter Zeitpunkt, um einen Blick auf die deutsche Bauabzugsteuer zu werfen. Im vorliegenden Beitrag werden die Ausführungen des deutschen BMF um wesentliche Erfahrungen aus der täglichen Beratungspraxis ergänzt.

1. Die Schreiben des deutschen BMF zur Bauabzugsteuer

Vergleichbar der österreichischen Auftraggeberhaftung gemäß § 82a EStG und § 67a ff ASVG soll die deutsche Bauabzugsteuer im (gesamten) Baugewerbe die illegale Beschäftigung eindämmen und Steueransprüche sichern. Am hat das deutsche BMF erstmalig ein Schreiben zum „Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen“ veröffentlicht. Dieses wurde durch die Verwaltungsanweisungen vom und vom ergänzt. Das nun veröffentlichte deutsche BMF-Schreiben konsolidiert diese Verwaltungsanweisungen und klärt einige Anwendungsfragen.

2. Begriff „Bauleistung“

§ 48 Abs 1 Satz 3 deutsches EStG definiert B...

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