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SWK 35, 15. Dezember 1997, Seite 35

Einkommensteuer - Beteiligungshöhe

Beteiligungshöhe (§ 31 EStG)

Gewähren die Gesellschafter einer Gesellschaft Darlehen, so muß auch für die Einkommensteuer (Beteiligungshöhe) beachtet werden, daß nicht Eigenkapital, sondern Fremdkapital zur Verfügung gestellt worden ist (BFH , VIII R 23/93 in BB 1997, 2415).

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