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SWK 35, 15. Dezember 1997, Seite 184

Steuerliches Euro-Begleitgesetz geht in Begutachtung

Sonderregelungen - Änderungen im Einkommensteuergesetz und im Zollrechtsdurchführungsgesetz

(SWK) - Das Finanzministerium hat soeben einen Entwurf für ein steuerliches Euro-Begleitgesetz fertiggestellt, der in den nächsten Tagen zur Begutachtung (die Frist läuft bis 7. Februar) verschickt wird. Die Einführung des Euro zum erfordert legistische Vorkehrungen, die nach dem allgemeinen Teil der Erläuterungen zum Entwurf aus der unwiderruflichen Festlegung der Umrechnungskurse, aus der Tatsache, daß der Schilling ab nur eine Denomination des Euro ist, aus der Notwendigkeit der Umstellung des Rechnungswesens auf den Euro und aus dem Ersatz des ECU durch den Euro resultieren.

Diese Begleitmaßnahmen umfassen zum einen Sonderregelungen, die im wesentlichen den Zeitraum vor und während der Übergangsphase (derzeit voraussichtlich bis 31. 12. 2001) betreffen und daher sinnvollerweise außerhalb der Stammvorschriften (Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz) getroffen werden (Realisierung und ergebnismäßige Auswirkung von Kursdifferenzen, Verbot der Bildung von Rückstellungen für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Umstellung auf den Euro), zum anderen Anpassungen im Einkommensteuergesetz und Zollrechts-Durchführungsgesetz.

Wir veröff...

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