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SWK 36, 20. Dezember 1994, Seite 082

Kilometergeld-Anpassung warum erst jetzt?

Herr Hermann Böhacker, Steuerberater in Salzburg und Abgeordneter zum Nationalrat, kritisiert in einem Schreiben an uns den Umstand, daß die Reisegebührenvorschrift (die Grundlage für die Höhe des Kilometergeldes) erst Monate nach Überschreiten der 7%-Schwelle — des Schwellenwerts für eine notwendige Änderung — an den aktuellen Indexstand angepaßt worden sei:

„Dies bedeutet nun, daß Unternehmen aber auch reisende Kaufleute monatelang — nämlich seit — in Wahrheit mit einem nicht mehr aktuellen Kilometergeld zu rechnen gehabt haben. Jetzt muß alles neu berechnet und umgeschrieben werden. Dies ist ein enormer Aufwand, der den Betroffenen nicht abgegolten wird.

Es ist daher zu fordern, daß in Hinkunft die Bundesregierung derart simple Materien soweit unter Kontrolle hat, daß sie rechtzeitig — nämlich sofort nach Überschreiten des Schwellenwerts — das in der Reisegebührenvorschrift festgesetzte Kilometergeld aktualisiert.“

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