Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 36, 20. Dezember 1994, Seite 186

Gehsteigherstellung OÖ

Wenn ein rechtswirksamerBebauungsplannicht besteht und eine Bauplatzbewilligung trotz Vorliegens einer Bausperre erteilt wurde, kann noch nachträglich ein Beitrag zu den Kosten der Herstellung des Gehsteiges vorgeschrieben werden — (§ 21 OÖ BauO), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...