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SWK 36, 20. Dezember 1994, Seite 184

Treuegeld an Beamten

Das an einen Beamten anläßlich der Versetzung in den Ruhestand gezahlteTreuegeldkann nicht als begünstigte Abfertigung versteuert werden, weil das Dienstverhältnis des Beamten durch die Versetzung in den Ruhestand nicht beendet wird — (§ 67 Abs. 3 und 6 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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