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SWK 36, 20. Dezember 1994, Seite 184

Verfahren: Wiederaufnahme

Die Berufungsbehörde darf die amtswegigeWiederaufnahmedes Verfahrens nicht aufgrund von Tatsachen bestätigen, die das Finanzamt nicht herangezogen hat — (§ 303 Abs. 4 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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