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SWK 36, 20. Dezember 1994, Seite 183

Verfahren: Wiederaufnahme

DieWiederaufnahmedes Verfahrens ist zulässig, wenn bekannt wird, daß die stille Gesellschafterin des Unternehmens eine Schweizer Briefkastenfirma ist — (§ 303 Abs. 4 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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