Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
AVR 6, Dezember 2022, Seite 255

Bilanzberichtigung: Ansatz von Gewinnabschlägen für verjährte Zeiträume bei Nichtberücksichtigung der AfA

AVR 2022/21

§ 4 Abs 2 Z 2 EStG

Zu- und Abschläge iSd § 4 Abs 2 Z 2 EStG haben […] zur Voraussetzung, dass für die Wurzeljahre an sich ein Verfahrenstitel vorliegt, der es ermöglichen würde, den fehlerhaften Bescheid für das jeweilige Wurzeljahr in Durchbrechung der Rechtskraft zu korrigieren, und dass der Einsatz dieses Verfahrenstitels und die Richtigstellung der Steuervorschreibung für die Wurzeljahre nur deswegen nicht möglich sind, weil dem der Eintritt der Bemessungsverjährung für das betreffende Abgabenjahr entgegensteht.

Sachverhalt: Die Revisionswerberin war gemeinsam mit einer weiteren Person zu jeweils 50 % an einer Vermietungsgemeinschaft beteiligt. Die Vermietungsgemeinschaft hatte 1998 zwei Wohngebäude errichtet, deren Herstellungskosten von der damaligen steuerlichen Vertretung nicht in das Anlagenverzeichnis aufgenommen wurden. Es wurde ab Beginn der Vermietung dieser Gebäude im Jahr 1999 auch keine AfA geltend gemacht. Ihre Miteigentümerstellung hatte die Revisionswerberin im Jahr 2005 erworben. Nachdem der nunmehrigen steuerlichen Vertretung im Jahr 2016 der fehlende Ansatz von AfA aufgefallen war, wurde ein Antrag auf Berücksichtigung der in den Jahren 2003 bis 2010 nicht berücksi...

Daten werden geladen...