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AVR 6, Dezember 2022, Seite 222

VfGH prüft COFAG erneut

Fehlende Weisungsbindung, Ineffizienz der Ausgliederung und Ausschluss des Rechtsanspruchs dürften die Förderungsvergabe durch die COFAG verfassungswidrig machen

Florian Fiala

Der VfGH nahm den Verordnungsprüfungsantrag eines vom Fixkostenzuschuss ausgeschlossenen Unternehmens der öffentlichen Hand zum Anlass, die gesetzlichen Grundlagen der COFAG im ABBAG-Gesetz von Amts wegen auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Bedenken hat der VfGH an der Verfassungsmäßigkeit der fehlenden Weisungsbindung der COFAG gegenüber dem Finanzminister, an der Ineffizienz (Unsachlichkeit) der Ausgliederung der Förderungsgewährung und am Ausschluss eines Rechtsanspruchs auf die Gewährung von Förderungen. Das Ergebnis des Gesetzesprüfungsverfahrens bleibt abzuwarten.

1. Hintergrund und Anlass des Prüfungsverfahrens

Neuerlich prüft der VfGH die Verfassungsmäßigkeit der COVID-19-Förderungsvergabe durch die COFAG. Anlass eines ersten Prüfungsverfahrens war ein Antrag von Nationalratsabgeordneten der Oppositionsparteien auf Aufhebung der Verordnungsermächtigung des § 3b Abs 3 ABBAG-Gesetz – Grundlage einer Vielzahl von in Verordnungsform geregelten COVID-19-Förderungen – sowie von Bestimmungen zur COVID-19-Förderungsprüfung durch die Finanzämter. Der VfGH wies die vorgebrachten Bedenken ab: § 3b Abs 3 ABBAG-Gesetz entspricht dem Determinierungsgebot des Art 18 B-VG, und auch die COVID-19-Fö...

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