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AVR 3, Juni 2022, Seite 127

Haftung ohne Vorliegen eines Abgabenbescheides

AVR 2022/9

§§ 9, 14, 224, 248 BAO

Die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung setzt zwar das Bestehen einer Abgabenschuld voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber geltend gemacht wurde. […] Ob das Finanzamt die Abgaben gegenüber der Verkäuferin festgesetzt hat bzw ob dieser gegenüber ein Abgabenbescheid ergangen ist, ist für die Geltendmachung der Haftung bei der Mitbeteiligten daher unerheblich.

Sachverhalt: Die mitbeteiligte Partei wurde mit Haftungsbescheid gemäß § 224 BAO iVm § 14 BAO zur Haftung für im Zuge eines Unternehmensverkaufs angefallene, von der Verkäuferin nicht entrichtete Umsatzsteuer herangezogen. Die haftungsgegenständliche Umsatzsteuer 11-12/2013 wurde nicht bescheidmäßig festgesetzt, da nach Ansicht des Finanzamts eine Bescheidzustellung an die Verkäuferin nicht erfolgversprechend gewesen wäre (die veräußernde Gesellschaft wurde aus dem Firmenbuch gelöscht, der ehemalige Geschäftsführer befand sich im Ausland). Die Feststellung und Festsetzung der Abgabe sei daher im Haftungsverfahren zu klären.

Im Beschwerdeverfahren hob das BFG den Haftungsbescheid ersatzlos auf. Aus § 248 BAO ergebe sich, dass der zur Haftung Herangezogene jedenfalls den...

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