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AVR 5, Oktober 2022, Seite 219

„Sache“ eines Lohnsteuerhaftungsbescheids

AVR 2022/19

§ 224 BAO; § 82 EStG

Der Lohnsteuerhaftungsbescheid stellt, wenn er sich auf mehrere Arbeitnehmer und Monate bezieht, einen Sammelbescheid dar, weil die Lohnsteuer grundsätzlich pro Arbeitnehmer und Monat anfällt. In einem solchen Verfahren ist die „Sache“ durch Lohnsteuerschuldigkeiten für dieselben Arbeitnehmer und für dieselben Zeiträume festgelegt, die das Finanzamt im Haftungsbescheid herangezogen hat.

Sachverhalt: Im Zuge einer bei der Revisionswerberin durchgeführten GPLA für den Zeitraum 2005 bis 2009 gelangte der Prüfer zur Auffassung, Herr H habe seine Leistung an die Revisionswerberin nicht wie bisher von ihr angenommen als Selbständiger, sondern als Dienstnehmer erbracht. Von einer Geltendmachung der Lohnsteuerhaftung sei aber abzusehen, weil die Einkünfte bereits im Einkommensteuerverfahren des Herrn H erfasst worden seien. Aufgrund von weiteren im Rahmen der Prüfung getroffenen Feststellungen erließ das Finanzamt gegenüber der Revisionswerberin mit einen Bescheid über die Haftung für Lohnsteuer für das Jahr 2008, aus dessen Begründung sich ergab, dass der Haftungsbetrag die Lohnsteuer mehrerer Dienstnehmer, nicht jedoch Lohnsteuer des Herrn H, betraf. Mi...

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