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ZWF 6, November 2019, Seite 237

Lohn- und Sozialdumping, Sanktionensystem, Verwaltungsstrafrecht, Kumulationsprinzip, Unionsrecht

ZWF 2019/78

Mario Schmieder und Norbert Wess

§§ 7d, 7i AVRAG; § 22, 28 ff LSD-BG; Art 56 AEUV

Maksimovic ua, C‑64/18, C‑140/18, C‑146/18 und C‑148/18

Art 56 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der in den Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die für den Fall der Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Verpflichtungen in Bezug auf die Einholung verwaltungsbehördlicher Genehmigungen und auf die Bereithaltung von Lohnunterlagen die Verhängung von Geldstrafen vorsieht,

die einen im Vorhinein festgelegten Betrag nicht unterschreiten dürfen,

die für jeden betreffenden Arbeitnehmer kumulativ und ohne Beschränkung verhängt werden,

zu denen im Fall der Abweisung einer gegen den Strafbescheid erhobenen Beschwerde ein Verfahrenskostenbeitrag in Höhe von 20 % der verhängten Strafe hinzutritt und

die im Fall der Uneinbringlichkeit in Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt werden.

Anmerkung

Der EuGH beschäftigte sich in diesem Urteil bereits zum zweiten Mal mit der VereinbarS. 238 keit der österreichischen Verwaltungsstrafbestimmungen gegen Lohn- und Sozialdumping mit dem Unionsrecht. Vor dem gegenständlichen Urteil befasste sich der Čepelnik, C-33/17, mit der Anordnung eines Zahlungss...

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