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ZWF 5, September 2022, Seite 205

Der neue digitale Strafakt in der finanzstrafrechtlichen Praxis

Tanja Rösler

Im Zuge der Modernisierungsreform im Jänner 2021 wurde die Strafaktenführung gleichfalls auf digitale Wege umgestellt. Die davor geführten, wohlbekannten und meist rotgefärbten Papierstrafakten wurden endgültig aus den Amtszimmern entfernt. Diese Umgewöhnung brachte und bringt bis heute für alle Verfahrensbeteiligten naturgemäß größere Veränderungen mit sich. Dieser Beitrag liefert einen Überblick über die neue Strafaktenführung und deren künftigen Entwicklung in der Praxis.

1. Kick-off digitalisierte Strafaktenführung

Mit der Modernisierung der Finanzverwaltung im Jahr 2021 gilt es, die hochgesteckten Ziele der Reform, etwa Beschleunigung der Verfahren, weitere Spezialisierungsmöglichkeiten in Finanzstrafverfahren und insbesondere die bundesweite Fallverteilung- und -bearbeitung, die dadurch einen gleichmäßigen Arbeitsanfall sichern soll, zu initiieren. Zur Erreichung dieser Bestrebungen kam es zu einem Digitalisierungsschub, mit dem die Ziele der Reform dementsprechend vorangetrieben werden konnten.

Bereits mit Beginn Jänner 2020 wurde das Tool FABE-ST, ein IT-Verfahren zur Abwicklung von Finanzstrafverfahren und zu deren elektronischer Übersicht bzw Darstellung, in der Finanzverwal...

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