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ZWF 2, März 2023, Seite 103

Begründung der Kontenregisterabfrage und Akteneinsicht

ZWF Redaktion

§ 4 Abs 1 Z 3 KontRegG; Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass des 2022-0.812.135

Drapela, Die Kontenregisterabfrage in der Praxis unter Berücksichtigung des neuen Anwendungserlasses, taxlex 2023, 33

Die Kontenregisterabfrage ist ausreichend zu begründen, wobei die jeweilige Begründung beS. 104 hördenseitig jedenfalls noch vor Erteilung der Genehmigung zur Kontenregistereinsicht zu dokumentieren ist. Ob eine Abfrage im konkreten Fall – unter Umständen bereits im Rahmen der Prüfungsvorbereitung – erfolgen darf, ist anhand der Kriterien der Zweckmäßigkeit und der Angemessenheit zu beurteilen. Während die Zweckmäßigkeit auf Basis einer Abwägung des Grundsatzes der Verwaltungsökonomie zu den Grundsätzen der Steuergerechtigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu würdigen ist, bezieht sich die Angemessenheit auf die Ausprägung des verfahrensrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

Diesbezüglich ist festzuhalten, dass das Vorhandensein einer bloß allgemeinen Verdachtslage oder der Umstand, dass es sich beim konkreten Fall um einen solchen handelt, der risikobasiert durch das Predictive Analytics Competence Center ausgewählt wurde, für sich allein nicht für eine Kontenregis...

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