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ZWF 2, März 2023, Seite 84

Die Sicherstellung von Krypto-Assets im Finanzstrafverfahren

Elisabeth Köck

Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, ob und in welcher Form Krypto-Assets im Rahmen gerichtlicher und verwaltungsbehördlicher Finanzstrafverfahren sichergestellt werden können. Es wird geprüft, ob die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen und erlassmäßigen Vorgaben ausreichend bzw inwiefern Anpassungen de lege ferenda vonnöten sind.

1. Grundlegendes

Krypto-Assets haben Hochkonjunktur, nicht nur bei seriösen Anlegern, sondern auch in der Halb- und Unterwelt, auf (Online-)Schwarzmärkten und in der Schattenwirtschaft. Die Dimensionen des Krypto-Markts sind gewaltig: Die globale Marktkapitalisierung liegt knapp unter einer Billion US-Dollar. Das Handelsvolumen innerhalb von 24 Stunden beträgt ca 123 Mrd US-Dollar. Die dominante Kryptowährung ist Bitcoin mit 38,55 %, gefolgt von Ether, Tether, BNB und US-Coin.

Krypto-Assets fungieren ua als Zahlungsmittel im Bereich des Handels mit illegalen Gütern (Drogen, Waffen etc) auf Darknet-Marktplätzen. Sie werden von Cyber-Erpressern und in Ransom-Fällen eingesetzt. Krypto-Assets eignen sich auch als Instrument der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Gewinne aus dem Handel mit Krypto-Assets werden oftmals gegenüber der Abgabenbehörde nic...

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