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ZWF 5, September 2017, Seite 224

Checkliste zum Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz

Rainer Brandl

Aufgrund der Vorgaben der 4. EU-Geldwäsche-RL ist Österreich verpflichtet, ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer einzurichten. In dieses Register sind die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts (kurz: Rechtsträger) einzutragen. Mit dem Bundesgesetz über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts (Wirtschaftliche Eigentümer RegistergesetzWiEReG) ist Österreich dieser Verpflichtung nachgekommen. Das Gesetz richtet sich insb an die betroffenen Rechtsträger und legt diesen umfassende Sorgfalts- und Meldepflichten auf. Nachfolgend wird ein Überblick über das WiEReG aus Sicht der betroffenen Rechtsträger gegeben. Den für die Rechtsträger handelnden Personen soll mithilfe von Checklisten Unterstützung bei den künftig anzuwendenden Sorgfaltspflichten geboten werden.

1. Allgemeines

Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer soll zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorfinanzierung beitragen. Nach Ansicht des Bundesministers für Finanzen könne es aber auch einen wichtigen Beitrag zur Sachverhaltsermittlung in abgabenbehördlichen Verfahren und Finanzstrafverfahren leisten, indem es einen Ausgangspunkt für die steuerliche ...

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