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ZWF 2, März 2022, Seite 78

Vorsatz bei Nichterklärung inländischer Mieteinkünfte durch eine Steuerausländerin

ZWF 2022/20

Rainer Brandl und Roman Leitner

§ 33 FinStrG

Es ist davon auszugehen, dass jeder Vermieter, insbesondere jener, der außerhalb seines Ansässigkeitsstaates eine Vermietungstätigkeit beginnt, sogar in erhöhtem Ausmaß das Projekt zunächst auf die Rentabilität hin überprüft und sich deswegen sehr sorgfältig mit den steuerlichen Folgen einer solchen Vermietung im ausländischen Staat auseinandersetzt und sich keineswegs nur oberflächlich informiert. Es ist unabdingbare Verpflichtung eines vernunftbegabten Wirtschaftsteilnehmers, sich ganz genau, allenfalls unter Zuhilfenahme von Fachleuten, vor Beginn einer Vermietung über die steuerlichen Obliegenheiten zu erkundigen.

Im konkreten Fall hat die Steuerpflichtige eine fundierte steuerrechtliche Abklärung des Sachverhalts vermieden bzw nicht durchgeführt und auch nicht „vorsichtshalber“ diesbezügliche Steuererklärungen eingebracht.

Das BFG kam zum Schluss, dass es sich bei der Behauptung der Steuerpflichtigen, einem Irrtum erlegen zu sein, um Schutzbehauptungen handelt.

Anmerkung

Gegenständlicher Entscheidung können offenbar die tatsächlichen Hintergründe nicht entnommen werden. Auf Basis des in der Entscheidung geschilderten Sachverhalts überzeugt die vom BF...

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