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ZWF 4, Juli 2022, Seite 146

Verfall; Vermögenslosigkeit; Vermögenswerte; Berechnung des Verfallsbetrags

ZWF 2022/36

§§ 20, 20a, 43 ff StGB

(= RIS-Justiz RS0133931)

Der Verfall ist keine (Schuld voraussetzende) Strafe, sondern eine vermögensrechtliche Maßnahme eigener Art, sodass eine Anwendung der Bestimmungen zur bedingten Strafnachsicht (§§ 43 ff StGB) von vornherein nicht in Betracht kommt.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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