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ASoK 12, Dezember 2019, Seite 468

Aviso: Einhebung der Service-Entgelte nicht vergessen

Das Service-Entgelt für die e-card fällt für alle Personen an, die am 15. 11. in einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Für 2020 wurde somit am ein Service-Entgelt in Höhe von 11,95 Euro fällig. Im Selbstabrechnerverfahren ist das Service-Entgelt mittels monatlicher Beitragsgrundlagenmeldung für November an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu melden und mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen für November bis spätestens 15. 12. abzuführen. Im Beitragsvorschreibeverfahren wird das Service-Entgelt automatisch berücksichtigt (Quelle: Michaela Podgornik in NÖDIS Nr 11/Oktober 2019).

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