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ASoK 12, Dezember 2016, Seite 484

Pensionsordnung der OeNB: Gesetzliche Eingriffe in Pensionen und Pensionsanwartschaften sind laut VfGH nicht verfassungswidrig

Der VfGH hat die – unter anderem vom Zentralbetriebsrat der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) eingebrachte – Gesetzesbeschwerde abgewiesen. Er hielt zunächst fest, dass Verfassungsbestimmungen, die Grundrechte (und damit auch die Kontrollfunktion des VfGH) beschränken, im Zweifel eng auszulegen sind. Die angefochtenen Verfassungsbestimmungen des Bezügebegrenzungs-BVG müssen daher so verstanden werden, dass sie zu Eingriffen in Pensionen und Pensionsansprüche lediglich ermächtigen. Die strittigen Kürzungen ergeben sich daher nicht schon aus diesen Verfassungsbestimmungen, sondern erst aus einfachgesetzlichen Regelungen, die als solche vom VfGH uneingeschränkt auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden können. Diese Regelungen (Einhebung von Pensionsbeiträgen, Anhebung des Pensionsantrittsalters, Änderung der Pensionsbemessung, Abschläge bei vorzeitiger Pensionierung, Einhebung von Pensionssicherungsbeiträgen, Entfall des Sterbequartals) stehen aber mit den einschlägigen verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes, in Einklang. Die vorgesehenen Eingriffe sind nämlich nicht intensiv bzw es wurden schwerwiegende Eingriffe durch Üb...

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