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bau aktuell 4, Juli 2023, Seite 172

Haftung des Subunternehmers und merkantiler Minderwert

bauaktuell 2023/8

§§ 1295 ff ABGB

1. Die Ersatzpflicht des Sachverständigen nach § 1299 und 1300 ABGB beschränkt sich grundsätzlich auf den aus dem Schuldverhältnis Berechtigten, also regelmäßig den Auftraggeber.

2. Eine Haftung gegenüber einem Dritten kommt allerdings dann in Betracht, wenn die objektiv-rechtlichen Schutzwirkungen auf ihn zu erstrecken sind.

3. Nach ständiger Rechtsprechung kommt eine Haftung des Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Gläubiger des Geschäftsherrn bloß wegen Verletzung der Pflichten aus dem Schuldverhältnis nicht in Betracht.

4. Eine auf der gefühlsmäßigen Abneigung des Käuferpublikums gegen reparierte Sachen beruhende merkantile Wertminderung ist auch bei Liegenschaften ersatzfähig und ohne Rücksicht auf einen nachträglichen Verkauf festzusetzen. Sie steht zudem unabhängig davon zu, ob die beschädigte Sache tatsächlich repariert wird.

5. Merkantile Wertminderung ist positiver Schaden, der neben den Kosten der Behebung der technischen Wertminderung (der Reparatur) zu ersetzen ist.

6. Bei der Ermittlung des merkantilen Minderwerts ist vom Differenzbetrag zwischen dem Zeitwert im Schadenszeitpunkt und dem in repariertem Zustand auszugehen.

Der Kläger schloss mit der Erstbekl...

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