Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
AR aktuell 4, August 2023, Seite 152

Die Einbeziehung der Arbeitnehmervertreter in den Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Josef Baumüller, Alice Niklas und Hannes Schneller

Anfang Jänner 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten. Damit wird ein neues Kapitel in der Geschichte der Unternehmensberichterstattung aufgeschlagen, das im Zeichen der Ambition steht, die ökonomische, ökologische und soziale Leistung eines Unternehmens „auf Augenhöhe“ zu verankern – im Unternehmen selbst wie in seiner Kommunikation mit den Stakeholdern. Dies geht mit tiefgreifenden Veränderungen im gesamten Verständnis von Corporate Governance einher. Eine Neuregelung in der CSRD, die das deutlich zum Ausdruck bringt, ist die künftige Pflicht zur Einbeziehung der Arbeitnehmervertreter in den Prozess der Berichterstattung. Diese Vorgabe und die damit einhergehenden Implikationen stehen im Zentrum dieses Beitrags.

1. Hintergründe

Durch die CSRD wird das europäische Bil...

Daten werden geladen...